Umfassende Service-Agentur
Persönliche Experten für Ihre Veranstaltung
Individuelle Luxusreise
1. Abschluss eines Reisevertrages, Anmeldung, Reisebestätigung
1.1 Sie können Ihre Reise persönlich, telefonisch oder schriftlich buchen. Mit Ihrer
Reiseanmeldung oder Buchung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in München zustande. Über die Annahme, die keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung, die die wesentlichen Reiseleistungen enthält, soweit diese Angaben sich nicht aus dem Prospekt, individuellen Reiseangebot oder Internet ergeben und darauf Bezug genommen wird. Mit der Reisebestätigung wird auch der Sicherungsschein im Sinne von § 651 BGB versendet.
1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, weil wir Ihren Buchungswunsch nicht mehr erfüllen konnten, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme ausdrücklich oder schlüssig erklären, was auch durch Anzahlung bzw. Zahlung erfolgen kann.
2. Abschluss eines Veranstaltungsvertrages (Incentives, Tagungen, Kongresse, Road Show etc.) Die für die jeweiligen Veranstaltungen geschlossenen individuellen Veranstaltungsverträge sind maßgebend und bindend. Zusätzlich gelten die AGB der LUKEVENT GmbH & Co. KG.
3. Bezahlung / Allgemein
3.1 Nach der Anmeldung (sofort nach Erhalt der Reisebestätigung) übersenden Sie uns bitte eine Anzahlung auf den Reisepreis in Höhe von 50% des Reisepreises. Der restliche Reisepreis ist ca. 6 Wochen vor Reiseantritt fällig. Sie erhalten im Gegenzug die Reiseunterlagen.
3.2 Wenn Sie sich kurzfristig anmelden, d.h. innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt, wird der gesamte Reisepreis sofort in einem Betrag fällig.
3.3 Die Reiseunterlagen werden erst nach Eingang der Zahlung von uns zugesandt oder ausgehändigt. Bitte beachten Sie, dass der Eingang Ihrer Zahlung bei uns für die Einhaltung der Fristen entscheidend ist.
4. Bezahlung / Veranstaltungen jeglicher Art
4.1 Zahlungsbedingungen werden grundsätzlich je nach Veranstaltung individuell festgelegt bzw. im jeweiligen Veranstaltungsvertrag festgelegt. Grundsätzlich gelten zusätzlich die AGB der LUKEVENT GmbH & Co. KG.
5. Leistungen und Preise
5.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen unseres Angebotes sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
6. Leistungen und Preise / Veranstaltungen jeglicher Art
6.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen unseres Angebotes sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben des Veranstaltungsvertrages verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung bzw. eines neuen Veranstaltungsvertrages.
7. Leistungs- und Preisänderungen
7.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reise- und Veranstaltungsleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages und Veranstaltungsvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt der gebuchten Reise oder Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Wir werden Sie unverzüglich über Leistungsänderungen oder –abweichungen in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls haben Sie das Recht auf kostenlose Umbuchung oder Rücktritt von der gebuchten Reise oder Veranstaltung innerhalb einer angemessenen Frist. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. In Bezug auf Veranstaltungen gilt vorrangig der individuelle Veranstaltungsvertrag. Sollten Änderungen des Leistungsspektrums unserer Dienstleister eintreten, die wir nicht beeinflussen können, wird der Reise- und Veranstaltungsvertrag davon nicht berührt. Dies gilt insbesondere für Veranstaltungen in Verbindung mit Großveranstaltungen wie Oktoberfest München, diverse Opernfestspiele, Fußballwelt- und Europameisterschaften, etc.
7.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafen- oder Sicherheitsgebühren oder einer Änderung für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 10% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistungen gegenüber uns geltend zu machen.
8. Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen, Ersatzpersonen
8.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserkl.rung bei uns in München.
8.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes, ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen werden von uns berücksichtigt.
8.3 Die Höhe des Ersatzanspruchs je Reiseteilnehmer richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel ist dieser Ersatzanspruch wie folgt pauschalisiert:
bis 95. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
ab 94. Tag bis 35. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
ab 34. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises
ab 6. Tag vor Reisebeginn 95% des Reisepreises
Vorrangig gelten aber die individuellen Storno- bzw. Rücktrittskosten laut Vertrag.
8.4 Grundsätzlich ist keine Stornierung der im Pauschalpreis enthaltenen Eintrittskarten möglich. Karten können nur ohne Gewähr zum Weiterverkauf übernommen werden. Eine Rückvergütung kann nur in Höhe des durch den Weiterverkauf erzielten Kartenpreises (inkl. Vermittler- oder Lizenzgebühr) abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50% vorgenommen werden.
8.5 Für Umbuchungen fällt eine Bearbeitungsgebühr von 15% der Gesamtkosten der Reise an. Namensänderungen berechnen wir mit einer Bearbeitungsgebühr von € 150,- und erbitten diese schriftlich bekanntzugeben. Dies ist nur möglich sofern die Flugtickets noch nicht ausgestellt sind. Ansonsten fallen zusätzlich Kosten für die Neuausstellung des Flugtickets an.
9. Veranstaltungsstornierung, Umbuchung, Personenzahländerung etc.
9.1 Dies wird grundsätzlich je nach Veranstaltung individuell festgelegt bzw. im jeweiligen Veranstaltungsvertrag festgelegt. Zusätzlich gelten die AGB der LUKEVENT GmbH & Co. KG.
10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
10.1 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder eine Erstattung gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen entgegensteht. Im Falle einer Erstattung der jeweiligen Leistungsträger wird eine Aufwandsentschädigung an die LUKEVENT GmbH & Co. KG fällig.
11. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
11.1 Wird eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen.
11.2 Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf diese Reise nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, die Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen.
11.3 Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie sofort zurück.
11.4 Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Voraussetzungen von Ziffer 7.2. vorliegen, werden Sie hiervon unverzüglich unterrichtet.
12. Reiseversicherungen
Der Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung, z. B. Reisegepäck-, Reisekranken- und Reiserücktrittskostenversicherung wird dem Reisenden dringend empfohlen und ist in Ihrem Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir informieren Sie und schließen auf Wunsch die jeweilige Versicherung bei einem führenden Reiseversicherer für Sie ab.
13. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
13.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt oder durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und deren Folgen sich auch nicht dann hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Maßnahmen). Der Veranstalter hat den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten Leistungen (Beratung, Planung, Organisation, Personalkosten) oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbef.rderung des Reisenden umfasst, diesen zurückzubef.rdern. Alle Mehrkosten, auch für die Rückbef.rderung, sind vom Reisenden zu tragen.
13.2 Zahlungs- und Stornobedingungen bleiben grundsätzlich bestehen. Es gilt der jeweilige abgeschlossene Vertrag.
14. Aufhebung des Veranstaltungsvertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
14.1 Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt oder durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und deren Folgen sich auch nicht dann hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Maßnahmen). Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter, für die bereits erbrachten Leistungen (Beratung, Planung, Organisation, Personalkosten) oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen, eine angemessene Entschädigung verlangen.
14.2 Zahlungs- und Stornobedingungen bleiben grundsätzlich bestehen. Es gilt der jeweilige Veranstaltungsvertrag.
15. Haftung des Reiseveranstalters
15.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für:
• die gewissenhafte Reisevorbereitung
• die Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
• die Richtigkeit der Beschreibung aller in Katalogen und Prospekten angegebenen Reiseleistungen, sofern wir gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben
• die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen
15.2 Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
15.3 Fremdleistungen
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen selbst, sofern wir in der Veranstaltungsausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht für die Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen (z. B. Sport-, Kultur- und sonstige Großveranstaltungen, Ausflüge etc.) lediglich vermittelt werden und die ebenfalls in der Veranstaltungsausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
16. Haftung des Veranstalters
16.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für:
• die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung
• die Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
• die Richtigkeit der Beschreibung aller Veranstaltungsleistungen, die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen
16.2 Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
16.3 Fremdleistungen
Wird im Rahmen einer Veranstaltung oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen selbst, sofern wir in der Veranstaltungsausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht für die Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen (z. B. Sport-, Kultur- und Sonstige Großveranstaltungen, Ausflüge etc.) lediglich vermittelt werden und die ebenfalls in der Veranstaltungsausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
17. Gewährleistung
17.1 Abhilfe
Wird die Reise bzw. die Veranstaltung nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in dieser Weise Abhilfe schaffen, in dem wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.
17.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreien Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
17.3 Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zumutbar ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für uns von Interesse waren.
17.4 Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
18. Beschränkung der Haftung
18.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
• soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder
• soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
18.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche uns gegenüber aus unerlaubter Handlung sind, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, bei Personenschäden auf € 70.000,- sonst auf € 4.000,- max. beschränkt. Liegt der Reisepreis über € 2.500,- ist die Haftung auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise.
18.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind. Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger kann nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden oder ist unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den geltenden Bestimmungen.
19. Mitwirkungspflicht
19.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
20. Ausschluss von Ansprüchen
20.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen.
20.2 Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
21. Eintrittskarten
21.1 Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Sport- oder anderen Veranstaltungen erbringt die LUKEVENT GmbH & Co. KG Fremdleistungen. Der Veranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung. Ebenfalls haftet der Veranstalter nicht für jegliche Ansprüche, die in Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen können (Schadensersatz, Minderung).
22. Pass, Visa, Zoll, Devisen und Gesundheitsbestimmungen
22.1 Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
22.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben die Verzögerung zu vertreten.
22.3 Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise bzw. Veranstaltung wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
23. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
23.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
24. Gerichtsstand
24.1 Sie können uns nur an unserem Sitz in München verklagen. Für Klagen unsererseits gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
25. Datenschutz
Sollten Sie uns personenbezogene Daten zukommen lassen, erfassen wir diese ausschließlich im notwendigen Umfang und in Übereinstimmung mit den für uns geltenden Gesetzen zum Datenschutz.
Wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten und welche Rechte Ihnen bei dieser Verarbeitung zustehen, erläutern wir Ihnen gerne in unserer „Datenschutzinformation für Interessenten & Kunden“. Diese können Sie auf unserer Webseite www.lukevent.de im Bereich „Impressum / Datenschutzerklärung“ abrufen oder unter office@lukevent.de anfragen.
26. Veranstalter
LUKEVENT GmbH & Co. KG, Hohenzollernstrasse 65, D – 80796 München, Telefon +49 89 460 960 33, E-Mail: office@lukevent.de, Website: www.lukevent.de.
München, Februar 2022